Version 1.0

1.           Allgemeines

1.1         Die Bau.Land.XPlan GbR, Emil-Figge-Str. 76-80, 44227 Dortmund, bietet die Nutzung der in diesem Portal angebotenen Services ausschließlich nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Bau.Land.XPlan ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2         Die angebotenen Services richten sich ausschließlich an Unternehmer, Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen , nicht jedoch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

1.3         Sofern die Parteien im Einzelfall von diesen Nutzungsbedingungen abweichende individuelle Vertragsabreden treffen, haben diese Vorrang vor den Nutzungsbedingungen. Abweichende Vertragsabreden sind jeweils unter Angabe der Regelung, von der abgewichen werden soll, zu spezifizieren („abweichend von Teil X, Punkt Y der AGB gilt folgende Rege-lung: …“).

1.4         Im Übrigen wird vermutet, dass die Nutzungsbedingungen die zwischen den Parteien getroffenen Abreden richtig und vollständig abbilden und dementsprechend keine Nebenabreden bestehen.

2.           Services

2.1         Die Services ermöglichen es dem Vertragspartner, die Beauftragung, Abwicklung, Erstellung und Kontrolle von Planungsleistungen vorzunehmen und hierbei den Standard „XPlanung“ umzusetzen.  Einzelheiten zum Funktionsumfang der Services können den Beschreibungen auf der Website entnommen oder bei Bau.Land.XPlan angefragt werden.

2.2         Der Vertragspartner darf die von Bau.Land.XPlan bereitgestellten Services nur zu eigenen geschäftlichen bzw. behördlichen Zwecken über die für den Vertragspartner von Bau.Land.XPlan eingerichteten Benutzerzugänge  nutzen. Eine Vermietung oder sonstige Nutzungsüberlassung ist dem Vertragspartner nicht gestattet.

2.3         Bei Verdacht auf Missbrauch, auf Wunsch des Vertragspartners oder aus Gründen der Sicherheit kann Bau.Land.XPlan den Zugang zu den Services sperren. Der Vertragspartner ist darüber zu unterrichten.

3.           Vertragsschluss

3.1         Die Nutzung der Services erfordert eine Registrierung durch den Vertragspartner. Der Nutzungsvertrag kommt dadurch zustande, dass Bau.Land.XPlan dem Vertragspartner nach dessen Registrierung den Zugang zum Portal freischaltet und die Registrierung bestätigt.

Die Registrierung kann in der Rolle als Kommune oder als Unternehmen, das Planungsleistungen im Auftrag erbringt, erfolgen. Insofern wird differenziert zwischen Kommunal-Accounts und Unternehmens-Accounts.

3.2         Bei der Registrierung muss der Vertragspartner eine gültige E-Mail-Adresse angeben, die jederzeit für elektronische Post in Bezug auf das bestehende Vertragsverhältnis mit Bau.Land.XPlan empfangsbereit zu halten und regelmäßig, mindestens aber werktäglich (Mo. – Fr.), abzurufen ist.

3.3         Bei der Registrierung kann Bau.Land.XPlan zu Abrechnungszwecken die Erteilung einer SEPA-Lastschrifteneinzugsermächtigung verlangen.

3.4         Willenserklärungen im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis können über die im Portal vorgesehenen Funktionen abgegeben werden. Der Vertragspartner er-hält eine Bestätigungsnachricht in Textform.

4.           Verfügbarkeit der Services

Die geschuldete Verfügbarkeit der Services beträgt im Jahresmittel 95 % mit einer maximalen Ausfallzeit von 438 Stunden pro Kalenderjahr. 

5.           Pflichten des Vertragspartners

5.1         Der Vertragspartner wird sämtliche zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erbringen. Er wird insbesondere seine Kontaktdaten im Portal pflegen und die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, über die er Hinweisnachrichten von Bau.Land.XPlan erhält, mindestens einmal werktäglich (Mo. – Fr.) abrufen.

5.2         Der Vertragspartner hat seine internen IT-Systeme nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eigenverantwortlich einzurichten, gegen Schadsoftware bzw. unbefugte Eingriffe Dritter abzusichern, instand zu halten, zu patchen und bei Bedarf zu erneuern.

5.3         Der Vertragspartner wird Störungen der Services unverzüglich melden und Bau.Land.XPlan bei der Fehlersuche unterstützen.

5.4         Der Vertragspartner hat jede missbräuchliche Nutzung der Services zu unterlassen. Wenn der Vertragspartner vermutet, dass ein Missbrauchsfall durch einen unbefugten Dritten vor-liegt, hat er Bau.Land.XPlan unverzüglich über nachfolgende Kontaktdaten zu informieren:

Kundenservice XPlanung 24                 

Telefon: 0175 / 5952435                            

E-Mail: dialog@xplanung24.de

5.5         Dem Vertragspartner und von diesem etwaig zugelassenen Nutzern obliegt es, die Zugangsdaten zum Online-Portal (Benutzername und Passwort) geheim zu halten. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist untersagt. Sofern Dritte darüber Kenntnis erlangen, hat der Vertragspartner unverzüglich Bau.Land.XPlan hierüber zu unterrichten.

5.6         Übt der Vertragspartner das Nutzungsrecht durch Mitarbeiter oder Beauftragte aus, haftet er für Schäden der von ihm mit der Nutzung der Services zugelassenen Nutzer.

5.7         Die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Vertragspartners ist eine vertragliche Leistungspflicht und grundlegende Voraussetzung für die Leistungserbringung durch Bau.Land.XPlanung. Bau.Land.XPlan ist berechtigt, den durch vom Nutzer verursachte Leistungsbehinderungen entstehenden Mehraufwand, insbesondere für eine verlängerte Bereitstellung von Personal oder zusätzliche Sachmittel, zu den üblichen Sätzen von Bau.Land.XPlan gesondert in Rechnung zu stellen. Etwaige Leistungsfristen von Bau.Land.XPlan verlängern sich der Dauer der Leistungsbehinderung entsprechend, ggf. zuzüglich erforderlicher und angemessener Wiederanlauffristen.

5.8         Handelt es sich bei dem Vertragspartner um eine Kommune mit Kommunal-Account, so gilt die Nutzung der zur Veröffentlichung bestimmten XPlan-Daten auch als Nutzungserlaubnis für die Open-Gov-Data unter XPlanung24 als erteilt. Zu berücksichtigen sind innerhalb dieser Nutzung die gesetzlichen Vorgaben für diese höherwertig einzustufenden Geodaten. Die innerhalb unserer Open-Gov-Daten gepeicherten Daten sind hochwertige Daten im Sinne des § 10 Abs. 3 DNG und diese sind stets unentgeltlich unter einer Creative Commons BY 4.0 Lizenz oder weniger einschränkenden Lizenzen durch den Bund oder die Länder und Kommunen zur Verfügung zu stellen.
Dies gilt auch dann, wenn Geodaten der Länder mit einschränkenden Nutzungsbedingungen betroffen sind, weil sich das Bundesrecht und das Europarecht insoweit gegenüber dem Landesrecht durchsetzen.
Die betreffenden durch uns bezogenen Daten sind Datenkategorien vom Anhang 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 vom 21.12.2022 und damit ist in der Regel eine kommerzielle Nutzung der Daten unentgeltlich unter Beachtung der zugrundeliegenden Nutzungsbedingungen zulässig.
Dies vorausgeschickt gelten für die durch uns als Open-Gov-Datensätze interoperabel-darstellend veredelten Datensätze und unter unserem Portal zur Verfügung gestellten Daten nun unsere Nutzungsbedingungen. Demnach hier bereitgestellte Daten dienen ausschließich der Information und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit.

6.           Laufzeit, Kündigung

6.1         Das mit der Registrierung abgeschlossene Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit begründet und ist kündbar mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende.

6.2         Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

6.3         Bau.Land.XPlan ist zur Deaktivierung des Accounts berechtigt, wenn der Vertragspartner länger als 12 Monate inaktiv war.

7.           Vergütung

7.1         Die Nutzung der Services ist kostenpflichtig.

Für die Nutzung des Kommunal-Accounts fallen eine monatliche Grundgebühr sowie eine volumenabhängige Gebühr, die sich nach der Anzahl der Datensätze richtet, an.

Für die Nutzung des Unternehmens-Accounts als Expertenbüro fällt eine transaktionsab-hängige Gebühr pro Planungsauftrag in Form einer Abwicklungspauschale und einer Vertriebspauschale an.

Einzelheiten zu den geltenden Tarifen werden im Preisverzeichnis  ausgewiesen.

7.2         Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.3         Bau.Land.XPlan  behält sich vor, die Preise mit mindestens vierwöchiger Vorankündigung zu Beginn eines neuen Kalenderquartals nach billigem Ermessen anzupassen, um diese an die Kostenentwicklung anzupassen. Bau.Land.XPlan wird den Vertragspartner in Textform entsprechend informieren. In der Ankündigung wird Bau.Land.XPlan den Ver-tragspartner außerdem ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht sowie die Folgen hinge-wiesen, die mit der Ausübung bzw. Nichtausübung des Widerspruchsrechts verbunden sind. Der geänderte Preis gilt, wenn der Vertragspartner nicht bis zum Zeitpunkt des In-krafttretens der Änderung dem geänderten Preis in Textform widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Konditionen fortgesetzt. Widerspricht der Vertragspartner rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Bis zum Wirksam-werden der Kündigung besteht der alte Preis fort.

8.           Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

8.1         Bau.Land.XPlan ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zum Abruf bereitzustellen. Der Vertragspartner erhält hierzu eine Hinweisnachricht mittels elektronischer Post.

8.2         Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Vertragspartner verpflichtet, Rechnungen in-nerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab auf den Eingang der Hinweisnachricht über die neue Rechnung folgenden Kalendertag, ohne Abzug zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, befindet sich der Vertragspartner in Verzug.

Hat der Vertragspartner Bau-Land.XPlan eine Lastschrifteneinzugsermächtigung nach dem SEPA-Verfahren erteilt, erfolgt der Einzug zum Ende der Zahlungsfrist.

8.3         Während des Verzugs hat der Vertragspartner die Forderung mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Bau.Land.XPlan bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Während des Verzugs kann Bau.Land.XPlan die Leistungserbringung verweigern und den Zugang des Vertragspartners zu Leistungen und Diensten unbeschadet weiterer Rechte sperren.

8.4         Die Aufrechnung des Vertragspartners ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist oder einen Ersatzan-spruch statt der Leistung aus demselben Vertragsverhältnis umfasst.

8.5         Gegenüber Forderungen von Bau.Land.XPlan kann der Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht oder ei-nen Anspruch auf Mängelbeseitigung aus demselben Vertragsverhältnis betrifft.

8.6         Wird Bau.Land.XPlan nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet ist, kann Bau.Land.XPlan die Leistungen verweigern, bis der Vertragspartner entweder die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Bau.Land.XPlan kann hierzu eine angemessene Frist bestimmen. Innerhalb dieser Frist hat der Vertragspartner Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl entweder die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten.

8.7         Die Abtretung von Ansprüchen gegen Bau.Land.XPlan ist ausgeschlossen. § 354a Handelsgesetzbuch bleibt hiervon unberührt.

9.           Haftung

9.1         Für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden haftet Bau.Land.XPlan unbeschränkt.

9.2         Bau.Land.XPlan haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags-partner regelmäßig vertrauen darf („vertragswesentliche Pflichten“). Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Bau.Land.XPlanung.

9.3         Soweit nach vorstehender Regelung eine Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht, ist diese auf den bei Geschäften gleicher Art typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern der Schaden nicht in der Verletzung einer Garantie oder des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht bzw. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betrifft.

10.         Vertraulichkeit

10.1      Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten betriebsinternen technischen und kaufmännischen (z. B. Preise, Kosten u. ä.) Informatio-nen der anderen Partei einschließlich solcher Informationen, die (a) im Rahmen der Nut-zung der Vertragssoftware ausgetauscht oder zugänglich werden, (b) im Rahmen von Zugriffsmöglichkeiten auf Datenbanken erhalten werden oder (c) sich aus etwaigen Mustern ergeben – nachfolgend zusammen als “Informationen” bezeichnet – nur für die Zwecke und im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrags zu nutzen, sie im Übrigen jedoch

–             vertraulich zu behandeln und Dritten, ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die jeweils andere Partei, nicht zugänglich zu machen und

–             nur solchen Personen zugänglich zu machen, die sie für die Zwecke des Vertrags benötigen und die zur Geheimhaltung verpflichtet worden sind.

10.2      Vorstehende Verpflichtungen entfallen für solche Informationen, für welche die empfangende Partei nachweist, dass sie

–             vor dem Empfang hiervon Kenntnis hatte, oder

–             der Öffentlichkeit vor dem Empfang zugänglich waren, oder

–             der Öffentlichkeit nach dem Empfang zugänglich wurden, ohne dass sie hierfür verant-wortlich war, oder

–             ihr zu einem beliebigen Zeitpunkt von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung zugänglich gemacht worden sind, oder

–             von der empfangenen Partei bereits unabhängig entwickelt worden sind, wobei die unabhängige Entwicklung schriftlich nachzuweisen ist.

10.3      Vorstehende Geheimhaltungspflichten gelten über die Beendigung des Vertrages bis zum Bekanntwerden der Informationen hinaus.

11.         Datenschutz

11.1      Die Parteien werden personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze verarbeiten.

11.2      Soweit der Vertragspartner bei der Nutzung der Services personenbezogene Daten verarbeitet, wird Bau.Land.XPlan als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DS-GVO tätig. Zu diesem Zweck schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Maßgabe der Anlage 1 (Auftragsverarbeitung) ab.

12.         Änderungen der Nutzungsbedingungen

Bau.Land.XPlan behält sich vor, die Nutzungsbedingungen mit mindestens vierwöchiger Vorankündigung zu Beginn eines neuen Kalendermonats nach billigem Ermessen anzu-passen, um diese an die Kostenentwicklung anzupassen. Bau.Land.XPlan wird den Vertragspartner in Textform entsprechend informieren. In der Ankündigung wird Bau.Land.XPlan den Vertragspartner außerdem ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht sowie die Folgen hingewiesen, die mit der Ausübung bzw. Nichtausübung des Wider-spruchsrechts verbunden sind. Die geänderten Nutzungsbedingungen gelten, wenn der Vertragspartner nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung in Textform widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Nutzungsbedingungen fort-gesetzt. Widerspricht der Vertragspartner rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen (Sonderkündi-gungsrecht). Bis zum Wirksamwerden der Kündigung besteht die alten Nutzungsbedingungen fort.

13.         Nachunternehmer

Bau.Land.XPlan ist dazu berechtigt, die unter dem Vertrag geschuldeten Leistungen durch Nachunternehmer erbringen zu lassen.

14.         Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Deutschen Internationalen Privatrechts.

15.         Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Köln. Bau.Land.XPlan ist auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.